30.11.2026
Ausserordentliche Generalversammlung
Die EBG lädt zur ausserordentlichen Generalversammlung ein. Die Einladung sowie der Stimmrechtsausweis werden in die Briefkästen verteilt. Wer nicht teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme mittels schriftlicher Vollmacht an ein anderes Mitglied zu übertragen. Dabei darf niemand mehr als ein weiteres Mitglied vertreten (EBG-Statuten, Art. 25.2).